deutsch
   About Us > Programs > Exchange programs > Switzerland
Education  
Exchange programs  
students  
youth  
combined  
USA  
Portugal  
Switzerland  
Norway  
Finland  
Australia  
Republic of South Africa  
     
 

Ein Landwirtschaftliches Praktikum in der Schweiz

  1. Der durchschnittliche Landwirtschaftsbetrieb in der Schweiz

    umfasst rund 17 ha. Die meisten Schweizer Landwirtschaftsbetriebe (ca. 80%) betreiben Milchwirtschaft als Hauptzweig, dazu kommt je nachdem einer oder mehrere der folgenden Betriebszweige:
          Kalber – oder Rindermast
          Schweinezucht
          Schweinemast
          Ackerbau
          Obstbau
          Gemusebau
    Die Mechanisierung ist in der Regel hoch und die Maschinen sind in gutem Zustand. Trotzdem fallt auf schweizerischen Betrieben auch relativ viel Handarbeit an.

    Arebeitsteilung
    In den meisten Schweizer Bauernbetrieben ist der Mann fur die Arbeiten auf dem Feld und im Stall und die Frau fur den Haushalt, den Garten und die Kleintiere zustandig.

  1. Hausordung
  2. Dem Praktikanten steht ein eigenes Zimmer zur Verfugung. Es wird als seine Privatsphare geachtet. Generell wird einmal in der Woche geputzt. Im Allgemeinen steht kein eigenes Badezimmer zur Verfugung, sondern jenes, das von der ganzen Familie benutzt wird. Die Praktikanten mussen mit ihrer Wasche auch die Unterwasche abgeben. Beides werden sie innert Wochenfrist gewaschen zuruckerhalten.

    Rauchen
    Viele Bauernhauser (Stalle und Wohnhauser) in der Schweiz sind aus Holz gebaut. Aus Sicherheitsgrunden ist deshalb das Rauchen in den meisten Bauernhausern verboten. Im Freien ist es selbstverstandlich erlaubt, allerdings werden Gastfamilien nicht tolerieren, wenn die Zigarettenstummel rucksichtslos auf den Boden geworfen werden.

  3. Freizeit
  4. Die arbeitsfreien Tage und die Ferien mussen bezogen werden (gesetzliche Bestimmung). Die Auszahlung der Frei – und Ferienzeit ist nur in Ausnahmefallen und in beidseitigem Einverstandnis zwischen Gastfamilie und Praktikant moglich. Der Praktikant gestaltet seine Freizeit normalerweise selber.

    Wir empfehlen den Praktikanten, die Freizeit zu nutzen und das Land zu besichtigen. Es ist sicher verstandlich, dass das Geld verdienen und sparen von vielen Praktikanten als Prioritat betrachtet wird. Jedoch kann eine Horizonterweiterung langfristig durchaus lohnender sein als ein paar gesparte Franken mehr.

    Es ist Teil des Praktikums, auch Einblick in die Lebensgewohnheiten und die Kultur der Schweizer zu erhalten. Die Gastfamilie wird ihren Praktikanten gerne mitnehmen, wenn sie in der Freizeit etwas unternimmt. Die Familien empfinden es zuweilen aber nicht als ganz richtig, wenn die Praktikanten nur dann mitgehen, wenn sie eingeladen werden. Die Praktikanten sollten an der Reise, die von dem schweizerischen Operator organisiert ist, teilnehmen.

  5. Essgewohnheiten
  6. Es ist schwierig, die Essgewohnheiten eines ganzen Landes zusammenzufassen. Die folgende Auflistung trifft jedoch auf den Mеnuplan eines grossen Teils der bauerlichen Familien zu.

    Fruhstuck: Kaffee, Milch, Brot, Butter, Marmelade, ev. Kase
    Mittagessen (Hauptmahlzeit): Suppe
    Salat oder Gemuse
    Fleisch mit Kartoffeln, Teigwaren oder Reis
    ev. Kaffee und Dessert
    Nachtessen: Kaffee, Milch
    Bort, Butter, Marmelade
    Kase und/oder kaltes Fleisch und/oder Eier
    Aufgewarmtes Mittagessen

    Zwischen den Mahlzeiten gibt es manchmal Kaffeepausen, an den meisen Orten stehen jederzeit Apfel zur Verfugung. Sollten die Praktikanten zwischendurch Hunger oder Durst verspuren, konnten sie sich jederzeit an die Gastfamilie wenden und sie werden etwas erhalten. Selbstbedienung in der Kuche ist jedoch nicht ublich.

  7. Arbeitsbedingungen / die Kant. Normalarbeitsvertrage (NAV)
  8. Die Schweiz ist in 26 Kantone aufgeteilt. Die Kantone haben in verschiedenen Bereichen ihre eigenen Rechtssprechungen. Fur die Praktikanten hat dies zum Beispiel einen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen.

    Die Arbeitszeit richtet sich nach dem kantonalen Normalarbeitsvertrag und variiert zwischen 50 und 60 Arbeitsstunden pro Woche. Die Mahlzeiten gelten nicht als Arbeitszeit und die Freizeit muss mit Absprache des Arbeitgebers geregelt werden (Sonntags ist immer frei!).

    Ferien

    Diese sind gesamtschweizerisch geregelt und es gilt: Arbeitnehmer uber 20 Jahre erhalten 4 Wochen, Arbeitnehmer unter 20 Jahre 5 Wochen bezalte Ferien pro Jahr.

    Bei Praktiken, die nur einige Monate dauern, werden die Ferien anteilsmassig berechnet.

    Lohn

    Der Minimallohn fur Praktikanten wird vom schweizerischen Operator festgelegt. Vom festgelegten Bruttolohn wird Kost und Logis, die Vermittlungsgebuhren und der Auslanderausweis abgezogen. Werden das Flugticket, Bahnbillete etc. von dem Operator vorgangig bezahlt, werden sie spater ebenfalls vom Lohn abgezogen. Der erste Monatslohn ist also um einiges tiefer als der vorgeschriebene Minimal-Nettolohn. Dieser ist jedoch von Kanton zu Kanton recht unterschiedlich. Wir haben die Gastfamilien angewiesen, eine exacte Lohnabrechnung, genaue Arbeitszeit- und Ferienkontrolle zu machen.

  9. Kleidung
  10. Die Praktikanten mussen ihre eigenen Arebeits- und Freizeitkleider mitbringen. Es ist nicht Sache der Gastfamilie, die Praktikanten einzukleiden. Mussen trotzdem Kleider, Stiefel oder Schuhe angeschafft werden, hat der Praktikant fur diese Auslagen aufzukommen.

  11. Versicherung
  12. Die Praktikanten sind ab Antritt der Stelle gegen Unfall und Krankheit versichert. Bei Personen, die mit bevorstehenden Krankheiten oder Gebrechen in die Schweiz einreisen, kann die Versicherung die Leistungen kurzen und die nicht gedeckten Kosten fallen zu Lasten der Praktikanten. Besuche beim Zahnarzt gehen ebenfalls auf Kosten des Praktikanten, sofern sie nicht durch einen Unfall notwendig sind.

  13. Allgemeines / Besonderes
  14. Was ein guter Praktikant mitbringen muss:

          sehr grosses Interesse an der Schweizer Landwirtschaft
          die Absicht, etwas zu lernen und sich in die Familie einzugliedern
          Sprachkenntnisse in Deutsch, wenn moglich in Franzosisch und/oder
          English
          Toleranz gegenuber einer fremden Kultur
          Freude an der manuellen Arbeit
          Flexibilitat

    Uber welche Eigenschaften er nicht verfugen sollte:

          dass er nur wegen des Geldes in die Schweiz kommt
          dass er verschlossen ist
          dass er sich intolerant zeigt
          dass er nie etwas unternimmt
          dass er kein Interesse hat
          dass er nur fordert und nichts gibt

LANDWIRTSCHAFTSPRAKTIKANTEN

Lohn

Der Lohn der Praktikanten setzt sich wie folgt zusammen:

3-4 Monate 12-18 Monate
AHV-Lohn CHF 2'300.00 CHF 2'440.00
abzuglich Kost und Logis (Naturallohn) CHF 900.00 CHF 900.00
Brutto-Minimallohn CHF 1'400.00 CHF 1'540.00

Der Nettobarlohn ergibt sich nach Abzug der Sozialversicherungsbeitrage (AHV/IV/EO/ALV, Krankenkasse, Unfallversicherung, Pensionkasse, Steuren).

Entschadigung fur Uberstundenarbeit pro Stund

Zum Beispiel: Lohn CHF 2’300.00, 55 Std. pro Woche (je nach Kanton), Zuschlag 25 % brutto CHF 12.05 Der Barlohn muss monatlich auf Ende Monat ausbezahlt werden. Der Arbeitgebende ist verpflichtet, jeden Monat eine vollstandige Bruttolohnabrechnung inkl. Uberzeit-, Ferien-, und Freizeitkontrolle zu erstellen. Beim schweizerischen Operator konnen zweckmassige Lohnabrechnungsblocke bezogen werden.

Probezeit

Die Probezeit fur ein Praktikum betragt bei:

bis zu 4-monatigen Aufenthalten: 1 Monat
langer als 4-monatigen Aufenthalten: 2 Monate

Die Probezeit beginnt mit dem Antritt der Arbeitsstelle. Wahrend der Probezeit kann das Arbeitsverhalnis unter Einhaltung einer Kundigungsfrist von 7 Tagen gekundigt werden.

Arbeitszeit

Die tagliche Arbeitszeit richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages der Landwirtschaft.

Bei Bedarf muss der Praktikant Uberzeit leisten. Diese wird mit vermehrter Freizeit, langeren Ferien oder entsprechender Lohnauszahlung mit 25% Zuschlag kompensiert.

Ferien- und Freitage

Die Anzahl der freien Tage richtet sich nach den Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages der Landwirtschaft.

Der gesetzliche Ferienanspruch betragt pro Jahr fur Praktikanten bis zum vollendeten 20. Altersjahr 5 Wochen; fur uber 20-jahrige Praktikanten 4 Wochen. Der Arbeitsgebende entrichtet dem Praktikanten fur die Dauer des geseztlichen Ferienanspruches den vollen Lohn. Nicht bezogene freie Tage werden dem Ferienanspruch glechgestellt.

Versicherung

Die Gastfamilie versichert den Praktikanten aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen (Unfall, Krankheit, AHV, IV, EO, ALV, Pensionkasse). Wir empfehlen allen Arbeitgebenen den Anschluss an die Globalversicherung des kantonalen Bauernverbandes. Beantragen Sie die kantonalen Beitrage fur die Pramien verbilligung fur die Krankengrundversicherung (erkundigen Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung).

Privat – Haftpflicht

Das schweizerische Operator versichert, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Schweizersichen Bauernverbandes, alle auslandischen Praktikanten fur die Privathaftpflicht. Der Privathaftpflichtschutz besteht fur alle vermittleten Praktikanten automatisch und kostenlos. Versichert sind Schaden, die ein Praktikant als Privatperson (z.B. in der Freizeit) einem Dritten wiederrechtlich zufugt (Selbstbehalt CHF 500.00). Die Schaden, die der Praktikant bei seiner berfulichen Tatigkeit einem Dritten wiederrechtlich zufugt, sind automatisch uber die landw. Haftpflichtversicherung des Arbeitgebenden versichert. Schaden, die der Praktikant seinem Arbeitgebenden und Personen, mit denen er in Hausgemeinschaft lebt, zufugt, sind nicht versichert. Mit der durch das schweizerische Operator abgeschlossenen Privatpflichtdeckung wird eine Lucke in der Versicherungsdeckung der Praktikanten geschlossen. Bei Schadenfallen bitten wir Sie, sich mit dem Operator in Verbindung zu setzen.

Gesuch um Barauszahlung des Alterguthabens aus der Pensionkasse

Wird fur uber 25-jahrige Praktikanten bei der Pensionkasse ein Alterssparkonto eroffnet, hat der Praktikant, wenn er endgultig die Schweiz verlasst, das Recht, dieses Altersguthabens in bar zuruckzuziehen. Dazu muss er bei der Pensionkasse ein Gesuch einreichen. Das Formular kann bei der Pensionkassestiefung der Schweizerischen Landwirtschaft bezogen werden. Damit die Auszahlung des Alterguthabens noch vor der Abreise erfolgen kann, sollte das Barauszahlungsgesuch mindestens 30 Tage vor der Heimreise des Praktikanten an die Pensionkassestieftung der Schweizerischen Landwirtschaft eingesandt werden.

Steuern

Die Quellensteuer muss vom Arbeitgebenden bezahlt werden und wird dem Praktikanten vom Lohn abgezogen. Bitte erkundigen Sie sich bei den Kantonalen Steuerbehorden uber eine eventuelle Quellensteuerbefreiung.

Administration

Die Kosten der Hin- und Ruckreise gehen zu Lasten des Praktikanten. Der Arbeitgebende muss den Praktikanten bei der zustandigen Amtstelle anmelden. Fur das Anstellungsverhaltnis gelten im ubrigen die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrages der Landwirtschaft.

Ein Praktikant darf gemass Verordnung uber die Begrenzung der Zahl der Auslander (BVO) nur einmal in der Schweiz als Praktikant arbeiten.

Die Anzahl Praktikanten pro Betrieb muss gemass Weisungen des Bundesamtes fur Auslanderfragen (BFA) in einem ausgewogenen Verhaltnis zum gesamten Personalbestand stehen.

Auszug aus dem kantonalen Normalarbeitsvertragen

Arbeitszeit

9-10h pro Arbeitstag (GR Jugendliche unter Jahren
10h pro Arbeitstag (AI Jugendliche unter Jahren)
11h pro Arbeitstag im Sommer
10h pro Arbeitstag im Winter
AI, AR, GL, GR, OW, SG, SH, TG, ZH
bei Viehhaltung: 55h pro Woche
ohne Viehhaltung: 50h pro Woche
UR
Wochenarbeitszeit im Jahresschnitt
bei Viehhaltung max. 52h ohneViehhaltung 50h
pro Woche (allerhochstens 56h pro Woche)
VD
Wochenarbeitszeit 57h NW
Wochenarbeitszeit 55h
Bei unterschiedlichen Sommer- und
Winterarbeitszeiten darf im Durschnitt die
Limite von 55h nicht uberschritten werden
BE, SZ
Wochenarbeitszeit ma. 50h im Jahresschnitt
(allerhochstens 55h pro Woche)
TI
bei Viehhaltung: 55h pro Woche
ohne Viehhaltung: 52.5h pro Woche
wenn Arbeitsvertrag weniger als 1 Jahr: 55h
FR
Bei Viehhaltung 55h pro Woche
Ohne Viehhaltung 50h pro Woche
11h pro Tag im Sommer
10h pro Tag im Winter
NE, SO
Bei Viehhaltung: 55h pro Woche
Ohne Viehhaltung: 50h pro Woche
10h pro Tag
BL, BS
Bei Viehhaltung 55h pro Woche
Ohne Viehhaltung 50h pro Woche
10h pro Tag im Sommer
9h pro Tag im Winter
VS
Im Jahresschnitt: 55h pro Woche (max. 60h)
11h pro Tag im Sommer
10h pro Tag im Winter
JU
Wochenarbeitszeit 49h
Max. 9h pro Tag im Dez./Jan./Febr,
Fur Angestellte unter 18 Jahren: 49h pro Woche im Sommer/45h pro Woche im Winter
GE


Arbeitstage pro Woche / Ferienanspruch pro Monat

Arbeitstage pro Woche Ferienanspruch, Tage pro Monat
(basis 4 Wochen pro Jahr)
 
6 Tage 2 Tage BL, BS, GL, OW, SO
5 3/4 Tage 1.92 Tage AG, AR, NW, SG, SH, TG
5 1/2 Tage 1.83 Tage AI, BE, LU,FR, GE, GR, JU , NE , SZ, TI, UR , VD, VS, ZG
5 5/8 Tage 1.89 Tage ZH


Freizeit

1 Tag pro Woche + 1 Tag pro Monat
davon mind. 1 Tag am Sonntag
AR, SG, SH, TG
1 Tag pro Woche
davon mind. 1 Sonntag pro Monat
GL, SO
1 1/2 Tage pro Woche
davon mind. 2 Tage am Sonntag
LU, NE, UR , VD, JU, ZG
1 1/2 Tage pro Woche
davon mind. 1 Tag am Sonntag
BE, FR, GE
1 1/2 Tage pro Woche (jeden Sonntag frei)
(bei Arbeitnehmern in der Viehzucht, soll der
freie Tag ein mal pro Monat auf einen
Sonntag oder Freitag fallen)
VS
6 Tage pro Monat
davon mind. 2 Tage am Sonntag
SZ
6 Tage pro Monat
davon mind. 1 Tag am Sonntag
AI, GR
1 Tag pro Woche + 1 1/2 Tage pro Monat
davon mind. 1 Tag am Sonntag
ZH
1 Tag pro Woche (in der Regel der Sonntag)
und 4 Halbrage pro Monat (in der Regel der
Nachmittag)
TI
5 Tage pro Monat
davon mind. 2 Tage am Sonntag
AG, NW
1 Tag pro Woche
davon mind. 2 Tage am Sonntag
BL, BS, OW